Verpflegungspauschalen nach den
Sδtzen des Bundesministerums der Finanzen (BMFi) 2012
Stand: 01.01.2012 (alle Angaben ohne Gewδhr) - ACHTUNG: Das Frόhstόck wird immer abgezogen, auίer auf der Hotelrechnung
ist ausdrόcklich vermerkt, dass das Zimmer ohne Frόhstόck war.
Zeitgrenzen fόr Verpflegungspauschalen
Zeitgrenze 1 mindestens
24.00
Std.
Zeitgrenze 2 mindestens
14.00
Std.
Zeitgrenze 3 mindestens
8.00
Std.
Verpflegungspauschalen im Inland
fόr Zeitgrenze 1
24.00
fόr Zeitgrenze 2
12.00
fόr Zeitgrenze 3
6.00
Frόhstόck (ab 1.1.08 -20% der Tagespauschale im
In-und Ausland)
Abzug Hotelfrόhstόck Inland
4.80
Abzug Hotelfrόhstόck Ausland
(Abzug von Tagespauschale)